IT-Systemhaus in Bensheim

Ihr Partner für
Informations- und
Kommunikations­technologie

Ob der Drucker mal wieder streikt oder das ganze System stillsteht: Wir sind da. Mit über 20 Jahren Erfahrung, echtem Know-how und einem Team, das Ihnen wirklich zuhört – für Unternehmen jeder Größe im Rhein-Main-Gebiet und darüber hinaus.

0Jahre am Markt
0Tassen Kaffee am Tag
0für Bits und Bytes im Einsatz
0Kilometer Netzwerkkabel entwirrt
Hosting im Rechenzentrum

Ihre Server in besten Händen

Ob Managed Hosting, dedizierte Server oder Colocation mit eigener Hardware: Wir übernehmen den Betrieb in professioneller Rechenzentrumsumgebung – mit dem Modell, das zu Ihrem Unternehmen passt.

Neuer Standort

Wir vergrößern uns für Sie

Schon bald öffnet unser neuer Standort im Großraum Köln – für noch mehr Nähe zu Unternehmen in der Region.

IT-News

Immer auf dem Laufenden

Interne Neuigkeiten, Unternehmens-Updates und die wichtigsten externen IT-Meldungen – automatisch aktualisiert, an einem Ort.

Warum CxIT

Zuverlässige IT, die zu Ihrem Unternehmen passt

Kein Ticketsystem, keine KI-Bandansage, kein Rätselraten, wer sich gerade kümmert. Bei uns bekommen Sie einen echten Menschen, der Ihre IT und Ihr Unternehmen kennt. Klar nutzen auch wir künstliche Intelligenz – aber als Unterstützung im Hintergrund, nicht als Ersatz für den persönlichen Kontakt. Der Mensch bleibt im Mittelpunkt.

Fester Ansprechpartner

Sie erhalten einen konkreten Ansprechpartner samt Vertretung – für Anliegen, die persönlich betreut werden.

Schnelle Reaktionszeiten

Unser Helpdesk ist werktags von 7 bis 17 Uhr erreichbar.

Herstellerunabhängig

Wir analysieren Ihr System unabhängig von Hard- und Software und entwickeln Lösungen, die wirklich passen.

Starke Partnerschaften

Strategische Partnerschaften mit führenden Herstellern und Netzanbietern sorgen dafür, dass alles zueinander passt.

4 Gründe für CxIT

Das macht die Zusammenarbeit mit uns aus

01

Kompetenz seit 2005

Gegründet in Mühltal, heute mit Sitz in Bensheim – über 20 Jahre Projekt- und Markterfahrung in der IT- und TK-Branche.

02

Ein Team, viele Spezialisten

Feste Mitarbeiter und zahlreiche freie Experten decken alle Bereiche der IT ab – von Netzwerk bis Security.

03

Branchenübergreifend im Einsatz

Öffentliche Institute, Praxen, Kanzleien, Forschungseinrichtungen und Mittelstand vertrauen auf unsere Betreuung.

04

Alles aus einer Hand

Vom Systementwurf über die Einrichtung bis zu Service, Wartung und Beratung – ohne Schnittstellenverluste.

Leistungen

Unsere IT-Leistungen für Ihren Erfolg

Vollumfängliche Betreuung für Unternehmen jeder Größe – von der Erstberatung bis zum laufenden Betrieb.

So läuft der Einstieg ab

In vier Schritten zur passenden IT-Lösung

01

Kostenfreies Erstgespräch

Wir hören zu und verstehen Ihre aktuelle Situation, Herausforderungen und IT-Bedürfnisse.

02

Bestandsaufnahme & Angebot

Detaillierte Analyse Ihrer IT-Systeme und ein transparentes, individuell kalkuliertes Angebot.

03

Reibungslose Übernahme

Koordination mit Ihrem bisherigen Dienstleister für einen nahtlosen Wechsel ohne Betriebsunterbrechung.

04

Laufende Betreuung

Ab Tag eins ein fester Ansprechpartner, proaktives Monitoring und schneller Support.

CxIT GmbH

Ihr IT-Systemhaus aus Bensheim

Die CxIT GmbH ist ein inhabergeführtes IT-Unternehmen mit einem erfahrenen Team aus festen Mitarbeitenden und einem starken Netzwerk spezialisierter Experten. 2005 in Mühltal gegründet, sind wir seit Ende 2018 in Bensheim zu Hause. Von hier aus betreuen wir unsere Kunden weit über das Rhein-Main-Gebiet hinaus.

Unser Anspruch geht dabei weit über klassische IT-Beratung hinaus: Wir planen, realisieren und betreuen IT-Lösungen, die zu Ihrem Unternehmen und Ihren Anforderungen passen. Von der ersten Idee über die komplette Einrichtung bis hin zu Service, Wartung und laufender Beratung erhalten Sie bei uns alles aus einer Hand.

Dank strategischer Partnerschaften mit führenden Hard- und Softwareherstellern sowie Netzanbietern sorgen wir dafür, dass Technik, Systeme und Services optimal zusammenspielen.

„Wir kümmern uns – von der Planung der passenden IT-Lösung bis zu Service, Wartung und persönlicher Beratung.“
Tim LövenichGeschäftsführung, CxIT GmbH
Tim Lövenich, Geschäftsführer CxIT GmbH
Kundenstimmen

Das sagen unsere Kunden über uns

Standort

Von hier aus betreuen wir Sie

Headquarter Bensheim

FAQ

Häufige Fragen zu CxIT

Jetzt kostenfreie Erstberatung erhalten

  • Ersteinschätzung zu Ihrer Herausforderung
  • Konkrete Lösungsansätze und Quick-Wins
  • Orientierung zu Budget & Zeitrahmen
Leistungen

IT-Services

Die klassischen Leistungen rund um Betrieb, Sicherheit und Beratung.

Ob laufender Betrieb, IT-Sicherheit oder eine ehrliche Einschätzung zur nächsten Investition: Als IT-Systemhaus aus Bensheim übernehmen wir genau die Aufgaben, für die Ihnen intern Zeit oder Spezialwissen fehlen – persönlich und ohne Fachchinesisch.

Leistungen

Infrastruktur & Netzwerk

Das technische Fundament – von Netzwerk bis Storage.

Vom Netzwerkkabel bis zur Cloud: Wir planen, betreuen und modernisieren die technische Basis Ihres Unternehmens – damit Ihre IT-Infrastruktur zuverlässig läuft, mit Ihnen mitwächst und im Ernstfall nicht zum Problem wird.

Leistungen

KI-Lösungen

Künstliche Intelligenz strategisch und praxisnah einsetzen.

Künstliche Intelligenz kann in jedem Unternehmen an einer anderen Stelle ansetzen – deshalb bieten wir drei aufeinander abgestimmte Wege an: In der KI-Beratung verschaffen wir uns gemeinsam mit Ihnen einen Überblick über sinnvolle Einsatzgebiete und erarbeiten eine individuelle Lösung. Mit KI-Automatisierung bringen wir wiederkehrende Abläufe, etwa in Microsoft 365, über Flows und Copilot in Bewegung. Und mit On-Premise KI betreiben wir die gesamte Verarbeitung direkt in Ihrer eigenen Infrastruktur, ganz ohne Datenabfluss nach außen. Bei allen drei Lösungen gilt derselbe Grundsatz: Wir setzen auf eine hybride, kontrollierende Instanz, bevor wir Prozesse vollständig automatisieren – damit Künstliche Intelligenz Ihre Mitarbeitenden entlastet, ohne die Kontrolle aus der Hand zu geben. Der Mensch steht bei uns immer im Mittelpunkt.

Das gehört dazu

    Persönliche Beratung

    Unverbindlich beraten lassen

    Sprechen Sie mit uns über Ihre Anforderungen – kostenfrei und ohne Verpflichtung.

    Lassen Sie sich beraten
    Fehler 404

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    Das Unternehmen

    Kompetenz seit mehr als 20 Jahren

    Gegründet in Mühltal. Zuhause in Bensheim.

    Seit unserer Gründung im Jahr 2005 in Mühltal steht CxIT für zuverlässige und zukunftsorientierte IT-Lösungen. Ende 2018 haben wir unseren Unternehmenssitz nach Bensheim verlegt und sind hier seitdem zuhause. Von unserem modernen Standort aus betreuen wir Kunden weit über die Grenzen des Rhein-Main-Gebiets hinaus.

    Von Anfang an haben wir uns darauf spezialisiert, Unternehmen nicht nur kompetent zu beraten, sondern ihre gesamte IT-Infrastruktur ganzheitlich zu planen, einzurichten und dauerhaft zu betreuen. Dafür arbeiten wir eng mit führenden Herstellern von Hard- und Software sowie namhaften Netz- und Telekommunikationsanbietern zusammen.

    Unser größtes Kapital sind unsere hervorragend ausgebildeten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Jeder Kunde erhält feste Ansprechpartner sowie eine verlässliche Vertretung, die sich persönlich und engagiert um alle Anliegen kümmern. Durch kontinuierliche Weiterbildungen und Zertifizierungen stellen wir sicher, dass unser Team jederzeit über aktuelles Fachwissen und die neuesten technologischen Entwicklungen verfügt.

    Persönlich. Kompetent. Verlässlich. Seit über 20 Jahren Ihr IT-Partner in der Region und darüber hinaus.

    CxIT-Firmensitz, historische Stadtvilla in Bensheim mit Fahne am Eingang
    0Gründungsjahr
    0Jahre Erfahrung
    Team

    Menschen, die Ahnung haben

    Sie als Kunde haben stets einen konkreten Ansprechpartner. Ein Auszug aus unserem Team:

    Tim Lövenich

    Tim Lövenich

    Geschäftsführer
    Artur Kinker

    Artur Kinker

    Leitung Technik
    Heide Poseiner

    Heide Poseiner

    Leitung Verwaltung
    Mischa Althoff

    Mischa Althoff

    Teamleitung
    Kundenstimmen

    Das sagen unsere Kunden über uns

    IT-News

    IT-News

    Aktuelle Meldungen rund um IT-Sicherheit und Microsoft – automatisch aktualisiert, direkt aus vertrauenswürdigen Quellen.

    Aktuelle Meldungen werden geladen …

    Quellen: heise Security, BSI, Microsoft Security Blog, Golem IT-Sicherheit. Diese Übersicht dient der allgemeinen Information und stellt keine eigene redaktionelle Berichterstattung der CxIT GmbH dar.

    Kontakt

    Ihr Draht zu uns

    Sie haben einen IT-Notfall oder wünschen sich einen Gesprächstermin für ein IT- oder TK-Vorhaben? Kontaktieren Sie uns – wir freuen uns auf Sie.

    Helpdesk

    Unser Helpdesk steht Ihnen Montag bis Freitag von 07:00 bis 17:00 Uhr zur Verfügung.

    Tel: +49 (6151) 35273-0
    E-Mail: helpdesk@cxit.de

    Fernwartung

    Sackgasse? Wir sind nur einen Klick entfernt.

    Verwaltung

    Für organisatorische Fragen ist unsere Verwaltung Montag bis Freitag von 08:00 bis 15:30 Uhr erreichbar.

    Tel: +49 (6151) 35273-0
    Fax: +49 (6151) 35273-10
    E-Mail: info@cxit.de

    Aktuell keine passende Stelle ausgeschrieben? Wir freuen uns trotzdem über Ihre Initiativbewerbung an bewerbung@cxit.de.

    Adresse

    CxIT GmbH
    Darmstädter Straße 63
    64625 Bensheim
    Deutschland

    Persönliche Beratung

    Lassen Sie uns darüber sprechen.

    Ob Neuanschaffung, Umzug oder die Frage, ob Ihre IT noch zu Ihnen passt: Erzählen Sie uns kurz, worum es geht. Wir melden uns schnell bei Ihnen – persönlich, ohne Fachchinesisch und unverbindlich.

    • Feste Ansprechpartner statt Hotline
    • Schnelle Rückmeldung
    • Erstgespräch unverbindlich
    Jetzt beraten lassen

    Lieber telefonisch? +49 (6151) 35273-0

    Rechtliches

    Impressum

    Angaben gemäß § 5 DDG – Herausgeber und Betreiber

    CxIT GmbH
    Darmstädter Straße 63
    64625 Bensheim
    Deutschland

    Telefon: +49 (6151) 35273-0
    E-Mail: info@cxit.de

    Geschäftsführer

    Tim Lövenich

    Amtsgericht Darmstadt HRB 9456
    USt-IdNr.: DE814367757

    Inhaltlich verantwortlich gemäß § 18 Abs. 2 MStV

    CxIT GmbH, Tim Lövenich (Anschrift wie oben)

    Streitschlichtung

    Wir sind nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

    Haftung für Inhalte und Links

    Als Diensteanbieter sind wir gemäß § 7 Abs. 1 DDG für eigene Inhalte auf diesen Seiten nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich. Für die Inhalte externer, verlinkter Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.

    Informationen zu Ihren Domänen – Rechte und Pflichten

    Direktlink zu den ICANN „Registrant Rights and Responsibilities": icann.org/resources/pages/responsibilities-2014-03-14-en

    Rechtliches

    Allgemeine Geschäfts­bedingungen

    Stand Januar 2021

    § 1 Allgemeines, Geltungsbereich

    1.1 Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der CxIT GmbH gelten für alle Angebote, Aufträge und Lieferungen samt Installation zwischen der CxIT GmbH und einem jeweiligen Vertragspartner (Kunden). Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Den AGB des Kunden wird hiermit widersprochen, es sei denn, wir hätten ihrer Geltung schriftlich zugestimmt.

    1.2 Nebenabreden, Zusicherungen oder Änderungen dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen sind nur mit unserer ausdrücklichen, schriftlichen Anerkennung verbindlich.

    1.3 Angebote gelten mit der schriftlichen Auftragsbestätigung, spätestens mit Übergabe der Ware als angenommen. Erfolgt die Auftragsbestätigung via E-Mail, gilt die E-Mail als zugegangen, wenn sie in den Empfangsbereich des Adressaten gelangt ist.

    1.4 Die in der Leistungsbeschreibung (Auftragsbestätigung) festgelegten Beschaffenheit legt die Eigenschaften des Liefergegenstandes umfassend und abschließend fest.

    1.5 Auftragsänderungen sind nur in Ausnahmefällen möglich und auch nur dann, wenn noch keine Bestellung beim Hersteller aufgegeben wurde. Eventuelle Kosten für vom Kunden gewünschte Auftragsänderungen gehen zu Lasten des Kunden.

    1.6 Bei laufenden Geschäftsbeziehungen gelten unsere AGB in ihrer jeweiligen aktuellen Fassung, vornehmlich auf unserer Homepage veröffentlicht.

    § 2 Angebot

    2.1 Unser Angebot ist freibleibend, soweit sich aus der Auftragsbestätigung nichts Anderweitiges ergibt.

    2.2 Unsere Angestellten sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrags hinausgehen.

    2.3 Unsere Erklärungen im Zusammenhang mit diesem Vertrag (z.B. Leistungsbeschreibung, Auftragsbestätigung usw.) enthalten keine Übernahme einer Garantie. Für eine Garantie ist eine ausdrückliche schriftliche Bestätigung durch unsere Geschäftsleitung maßgeblich.

    § 3 Zustandekommen von Verträgen

    3.1 Schriftliche Angebote der CxIT GmbH sind 14 Tage verbindlich, sofern nicht etwas Anderes schriftlich vereinbart worden ist. Für die Berechnung dieser Frist ist das Datum des Angebots maßgebend.

    3.2 Ein Vertrag kommt entweder durch fristgerechte Annahme eines schriftlichen Angebots der CxIT GmbH oder mit der schriftlichen Bestätigung einer Bestellung oder eines sonstigen Angebots des Kunden durch die CxIT GmbH zustande. Einer schriftlichen Auftragsbestätigung gleich kommt die Ausführung des Geschäfts durch die CxIT GmbH. Als schriftlich gelten auch per E-Mail übermittelte Angebote und Bestätigungen.

    § 4 Widerruf von Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB

    innerhalb des Geltungsbereichs des BGB

    4.1 Verbraucher haben grundsätzlich das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den mit CxIT GmbH geschlossenen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag an dem der Verbraucher oder ein von ihm benannter Dritter das Produkt über die Internetplattform kostenpflichtig bestellt hat.

    4.2 Um sein Widerrufsrecht auszuüben muss der Verbraucher der CxIT GmbH mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) von seinem Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Der Endverbraucher kann das auf der Website verfügbare Muster-Widerrufsformular verwenden, ist in der Nutzung aber frei. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Endverbraucher die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.

    CxIT GmbH
    Darmstädter Straße 63
    64625 Bensheim
    Telefon: +49 6151-35273-0
    Fax: +49 6151-35273-10
    E-Mail: info@cxit.de

    4.3 Folgen des Widerrufs: Widerruft der Endverbraucher den Vertrag, so hat die CxIT GmbH alle Zahlungen, die sie von dem Endverbraucher erhalten hat, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags bei CxIT GmbH eingegangen ist. Für diese Rückzahlung wird dasselbe Zahlungsmittel verwendet, das bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt wurde, es sei denn, mit dem Endverbraucher wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

    4.4 Der Verbraucher wird bereits jetzt darüber informiert, dass das Widerrufsrecht jedenfalls dann erlischt, wenn die Dienstleistung vollständig erbracht wurde und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen haben, nachdem der Endverbraucher dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben hat und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt haben, dass der Endverbraucher sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch CxIT GmbH verliert.

    § 5 Überlassene Unterlagen

    5.1 An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Kunden überlassenen Unterlagen, wie z.B. Kalkulationen, Zeichnungen, Fotografien etc., behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Kunden unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung.

    § 6 Preise, Zahlungsbedingungen

    6.1 Alle Preise verstehen sich nach der bei Vertragsschluss gültigen Preisliste zzgl. der jeweils geltenden Mehrwertsteuer. Eventuelle Kosten für Verpackung, Versand und Transportversicherung sind im Preis nicht enthalten. Die Service-Pauschale (Wartungsgebühren) werden zusammen mit den Kosten für zusätzliche Dienstleistungen am Ende des jeweiligen Monats abgerechnet.

    6.2 Bei Aufträgen, deren Auftragssumme größer Euro 5.000,00 netto betragen, gilt folgende Zahlungsweise als vereinbart, falls nichts Anderes schriftlich bestätigt wurde:

    • 30 % des Auftragsvolumens werden direkt bei Vertragsabschluss fällig;
    • 30 % des Auftragsvolumens werden bei Lieferung und/oder Installation/ Konfiguration von Hardware, bei Übersendung/Überlassung von Konzepten, Gutachten und digitaler Arbeiten(Webdesign/Programmierung), sowie übergebenen Produkte der CxIT GmbH an den Kunden,die nicht unter den aufgeführten Kategorien stehen fällig;
    • 40% des Auftragsvolumens werden bei schriftlicher Abnahme des Auftrages fällig.

    6.3 Wir sind an angegebene Preise nicht gebunden, wenn eine längere Lieferfrist als zwei Wochen ab Auftragserteilung vereinbart ist. In diesem Fall werden die zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Preise berechnet.

    6.4 Rechnungen sind ohne Abzug mit Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig. Zahlungen haben ausschließlich auf das von uns genannte Konto zu erfolgen.

    6.5 Wir sind berechtigt, unsere Forderungen aus Warenlieferungen und Leistungen an Dritte abzutreten. Verpackungen werden Eigentum des Kunden.

    6.6 Einer Aufrechnung mit Forderungen des Kunden aus einem anderen oder früheren Leistungsverhältnisses mit der CxIT GmbH wird hiermit widersprochen.

    6.7 Die Preise und Lizenzgebühren umfassen nur dann Installationskosten sowie die Kosten für die Einarbeitung in die Nutzung der Softwareprodukte, die Lieferung von Zubehör oder sonstigen Dienstleistungen, wenn und soweit dies ausdrücklich schriftlich vereinbart worden ist.

    § 7 Zahlungsverzug

    7.1 Zahlungsverzug tritt ein, wenn der Kunde nach Eintritt der Fälligkeit der Forderung mit einer Frist von einer Woche nicht gezahlt hat und daraufhin angemahnt wurde. Mit Zugang der Mahnung kommt der Kunde in Verzug. Eine dritte Mahnung wird von der CxIT GmbH nicht versendet. Die gesetzlichen Regelungen bleiben hiervon unberührt und gelten ergänzend.

    7.2 Die CxIT GmbH behält sich vor, für Mahnungen bei Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB eine Bearbeitungsgebühr von Euro 5,00 zu berechnen. Dem Verbraucher als Kunden steht es frei nachzuweisen, dass überhaupt kein Schaden oder ein geringerer Schaden als der geltend gemachte Schaden entstanden ist. Als Verzugsschaden werden gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB pauschal Euro 40,00 berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

    7.3 Bei Zahlungsverzug hat die CxIT GmbH das Recht sofortige restlose Barzahlung aller gelieferten Waren und Dienstleistungen zu verlangen, ferner das Recht, von allen mit dem Kunden bestehenden Verträgen ganz oder teilweise zurückzutreten und gleichzeitig 20 % des Warenwertes als Schadensersatz zu verlangen. Wir sind auch dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn nach unseren und dem Kunden mitgeteilten Informationen die Kreditwürdigkeit des Kunden erheblich beeinträchtigt ist. Dem Verbraucher als Kunden steht es frei nachzuweisen, dass überhaupt kein Schaden oder ein geringerer Schaden als der geltend gemachte Schaden entstanden ist.

    7.4 Wenn der Kunde mit der Zahlung in Verzug kommt, ist die CxIT GmbH, unbeschadet aller sonstigen Rechte, berechtigt, die Hard- und Software, sowie alle weitere gelieferten Produkte aus dem Auftrag zurückzunehmen und anderweitig darüber zu verfügen.

    7.5 Bei Zahlungsverzug berechnen wir Verzugszinsen gegenüber Unternehmern in Höhe von 9% über dem Basiszinssatz. Gegenüber Verbrauchern in Höhe von 9% über dem Basiszinssatz. Anfallende Zinsen sind sofort fällig. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens sowie von Mahngebühren bleibt unberührt.

    7.6 Auch entgegen anderer Bestimmungen des Kunden (soweit mit einbezogen) kann die CxIT GmbH dessen Zahlungen zunächst auf dessen älteste Schuld anrechnen. Wenn bereits Kosten oder Zinsen entstanden sind, werden die Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung angerechnet. Das Wahlrecht der Anrechnung obliegt der CxIT GmbH.

    7.7 Die CxIT GmbH ist berechtigt, Lieferungen nur gegen Vorkasse auszuführen, wenn bei objektiver Würdigung anzunehmen ist, dass sich die Vermögensverhältnisse des Kunden nach Vertragsschluss wesentlich verschlechtert haben, insbesondere wenn der Kunde fällige Forderungen der CxIT GmbH nicht ausgleicht und deshalb die Zahlungsansprüche der CxIT GmbH gefährdet erscheinen oder eine wesentliche Vermögensverschlechterung für die CxIT GmbH erst nach Vertragsschluss erkennbar geworden ist. Die CxIT GmbH kann in diesem Fall ferner weitere Leistungen aussetzen, bis sämtliche fälligen Forderungen aus dem betreffenden Vertragsverhältnis oder hiermit wirtschaftlich zusammenhängenden Verträgen oder aus früheren Verträgen vom Kunden bezahlt bzw. ausreichende Sicherheiten gestellt worden sind. Kommt der Kunde diesem Verlangen der CxIT GmbH nicht nach, ist die CxIT GmbH unbeschadet ihrer sonstigen Rechte berechtigt, anderweitig über die gelieferten Produkte (z.B. Hard- und Software) zu verfügen und als Mindestschaden 20% des vereinbarten Kaufpreises zu berechnen. Dem Verbraucher als Kunden steht es frei nachzuweisen, dass überhaupt kein Schaden oder ein geringerer Schaden als der geltend gemachte Schaden entstanden ist.

    § 8 Lieferung, Lieferzeit

    8.1 Soweit kein ausdrücklich verbindlicher Liefertermin vereinbart wurde, sind unsere Liefertermine bzw. Lieferfristen ausschließlich unverbindliche Angaben.

    8.2 Stellt der Kunde die von ihm zu beschaffenden Unterlagen oder sonstige zu erbringende Leistungen nicht rechtzeitig zur Verfügung oder übermittelt er uns die von ihm zu erbringenden Informationen nicht rechtzeitig, so verlängert sich die Lieferzeit entsprechend um den Zeitraum, welchen wir benötigen, um nach Erhalt dieser Informationen und/oder Unterlagen die Lieferung und Leistung zu erbringen.

    8.3 Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

    8.4 Terminangaben über die Fertigstellung oder Auslieferung nicht fertiggestellter oder freigegebener Softwareteile sind im Interesse einer praxisgerechten und möglichst umfassenden Testphase in der Regel unverbindliche Planvorgaben.

    8.5 Weisen wir bei einer Lieferung an einen Unternehmer nach, dass wir trotz sorgfältiger Auswahl unserer Zulieferanten und trotz Abschluss der erforderlichen Verträge zu angemessenen Konditionen von unseren Zulieferanten nicht rechtzeitig beliefert werden, so verlängert sich die Lieferfrist um den Zeitraum der Verzögerung, der durch die nicht rechtzeitige Belieferung durch die Zulieferanten verursacht wurde. Im Falle der Unmöglichkeit der Belieferung durch den Zulieferanten sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

    § 9 Gefahrenübergang

    9.1 Mit der Übergabe des Liefergegenstandes an den Kunden als Verbraucher oder Transportunternehmer geht die Gefahr auf diesen über. Die fristgerechte Annahme ist wesentliche Vertragspflicht des Kunden. Auf Wunsch des Kunden wird auf seine Kosten die Sendung durch die CxIT GmbH gegen alle versicherbaren Risiken versichert.

    9.2 Wird die Ware auf Wunsch des Kunden diesem zugeschickt, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Liefergegenstandes mit der Übergabe des Liefergegenstandes an den Spediteur, Frachtführer oder Versandbeauftragten oder Abholer auf den Kunden über. Dies gilt auch, wenn die Versendung nicht vom Erfüllungsort erfolgt und/oder, wenn wir die Frachtkosten tragen und/oder wir den Versand selbst durchführen. Gegenüber Verbrauchern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung erst mit Übergabe an den Verbraucher auf diesen über.

    9.3 Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Unternehmer als Kunden über.

    § 10 Eigentumsvorbehalt

    10.1 Wir behalten uns das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Handelt es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer, so behalten wir uns das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor.

    10.2 Sofern nicht nachstehend abweichend geregelt, ist dem Kunden eine Weiterveräußerung des Liefergegenstandes vor vollständiger Zahlung des Kaufpreises nicht gestattet. Gehört es zu dem gewöhnlichen Geschäftsbetrieb des Kunden, unsere Liefergegenstände an Dritte weiter zu veräußern, tritt uns der Kunde bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Fakturenbetrages (einschl. MwSt.) ab, die ihm aus Veräußerung der gegen seinen Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob der Liefergegenstand ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Kunde nach deren Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt; jedoch verpflichten wir uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde den Liefergegenstand berechtigt weiterveräußert und seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber uns ordnungsgemäß nachkommt, insbesondere nicht im Zahlungsverzug ist.

    10.3 Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, den Liefergegenstand zurückzunehmen. Der Kunde ist zur Herausgabe verpflichtet. In der Zurücknahme des Liefergegenstandes durch uns liegt, sofern nicht die Bestimmungen des Verbraucherkreditgesetzes Anwendung finden, kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt. In der Pfändung des Liefergegenstandes durch uns liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. In den Fällen der Weiterveräußerung an Dritte ist der Kunde bei vertragswidrigem Verhalten, insbesondere bei Zahlungsverzug verpflichtet, uns die abgetretenen Forderungen und seine Schuldner bekanntzugeben, alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen und uns die dazu gehörigen Unterlagen auszuhändigen und dem Schuldner des Kunden die Abtretung mitzuteilen.

    10.4 Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter in den Liefergegenstand hat uns der Käufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen und uns alle zu einer Intervention notwendigen Unterlagen zuzuleiten. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.

    10.5 Der Kunde ist bis zum endgültigen Eigentumsübergang verpflichtet, den Liefergegenstand auf eigene Kosten gegen Diebstahl, Bruch-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zu versichern. Eine entsprechende Versicherung hat er uns auf Verlangen nachzuweisen.

    10.6 Hinsichtlich der Verwertung der Vorbehaltsware und der abgetretenen Forderung gilt folgendes:

      Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, so richtet sich die Verwertung des Vorbehaltseigentums nach den Regeln des BGB.

      Ist der Kunde Unternehmer, so sind wir berechtigt, die uns herausgegebene Eigentumsvorbehaltsware nach bestem Ermessen, insbesondere auch freihändig zu verwerten. Der bei der Verwertung erzielte Erlös wird abzüglich der uns entstandenen Kosten auf die offene Kaufpreisforderung angerechnet. Überschüsse werden dem Kunden ausgezahlt.

      Uns abgetretene Forderungen können wir unmittelbar gegenüber dem Käufer des Kunden einziehen. Die eingezogenen Forderungen werden mit dem Kaufpreis verrechnet und der Überschuss dem Kunden ausgekehrt.

      10.7 Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten insoweit auf Verlangen des Kunden freizugeben, als der Wert die zu sichernden Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 20 % übersteigt.

      10.8 Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden erfolgt stets Namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Kunden an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Kunde uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Kunden tritt der Kunde auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an.

      § 11 Bürozeiten und Arbeitszeiten

      11.1 Die Bürozeiten der CxIT GmbH sind werktags von:

      Montag bis Freitag 08:00 Uhr bis 15:30 Uhr

      11.2 Die regulären Arbeitszeiten des Supports der CxIT GmbH sind:

      Montag bis Freitag 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr

      11.3 Sollte der Auftraggeber im Einzelfall eine Wartung oder Support zu abweichenden Zeiten als zu den allgemeinen Arbeitszeiten der Supportabteilung wünschen, so wird diese nach Aufwand mit eventuell anfallenden Zuschlägen verrechnet.

      Mo – Fr nach 17 bis 20 Uhr + 25 %

      Mo – Fr nach 20 bis 8 Uhr + 50 %

      Samstags + 50 %

      Sonn- und Feiertags + 150 %

      § 12 Support und Wartung

      12.1 Nach Vereinbarung leistet die CxIT GmbH Support und Wartung. Dies ist die Beratung, Anleitung und sonstige Unterstützung bei konkreten Problemstellungen, welche sich bei der Erhaltung der Einsatzfähigkeit der IT- bzw. TK-Systeme des Kunden ergeben. Soweit es technisch möglich ist, kann der Kunde wählen, ob er die dazu notwendigen Eingaben und Änderungen unter Anleitung der CxIT GmbH selbst vornimmt (Support) oder von der CxIT GmbH vornehmen lässt (Wartung). Ausgenommen sind jedoch jegliche Programmierarbeiten, die über das zur Fehlerbeseitigung und Systemerhaltung notwendige Maß hinausgehen, sowie die Entwicklung komplexer IT-Konzepte, Machbarkeitsstudien etc. (IT-Consulting).

      12.2 Dem Kunden ist bewusst, dass keine Software frei von Fehlern ist und dass die CxIT GmbH, trotz aller Bemühungen im Rahmen des betriebswirtschaftlich Sinnvollen, möglicherweise nicht in der Lage ist, jede Support- oder Wartungsanfrage vollständig zu beantworten. Die CxIT GmbH gibt deshalb keine Garantien hinsichtlich der Lösbarkeit einer Anfrage.

      12.3 Für Leistungen nach Ziffer 12.1 werden die vereinbarten Stundensätze berechnet. Die Berechnungszeit läuft mit Beginn der Fehlerdiagnose, gegebenenfalls schon mit telefonischen Hinweisen auf die Handhabung des Problems; sie endet mit der Beseitigung des Problems bzw. mit der Feststellung, dass die CxIT GmbH, trotz aller Bemühungen im Rahmen des betriebswirtschaftlich Sinnvollen, nicht in der Lage ist, die Anfrage zu lösen.

      § 13 Wartungsgebühren

      13.1 Wartungsdienstleistungen werden gemäß dem Wartungsvertrag durchgeführt. Support wird im Rahmen der Inklusivstunden abgerechnet und findet während der normalen Arbeitszeiten, unter Punkt 11.2 statt.

      § 14 Dienstleistungspreise

      14.1 Dienstleistungen, die nicht im Rahmen des Wartungsvertrages liegen, werden zu einem festgelegten Standard Stundensatz nach Aufwand berechnet. Die kleinste Einheit ist 15 Minuten. Die aktuell gültigen Preise können Sie unserer Preisliste entnehmen, welche Sie unter info@cxit.de anfordern können. Diese Preise berechnen sich zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

      § 15 Fahrtkosten

      15.1 Die Anfahrtskosten entfallen nur, wenn dies vertraglich geregelt ist. Ansonsten wird für jeden Einsatz beim Kunden vor Ort eine Fahrkostenpauschale berechnet. Die aktuell gültigen Fahrkostenpauschalen können Sie unserer Preisliste entnehmen, welche Sie unter info@cxit.de anfordern können.

      § 16 Kundenpflichten / Vertraulichkeit

      16.1 Der Kunde ist verpflichtet, uns soweit erforderlich zu unterstützen und in seiner Betriebssphäre alle mit der Auftragsausführung erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen. Er wird uns insbesondere die notwendigen Informationen zur Verfügung stellen und bei Bedarf einen Remotezugang auf das Kundensystem ermöglichen. Der Kunde sorgt ferner dafür, dass fachkundiges Personal zu unserer Unterstützung zur Verfügung steht.

      16.2 Die Auswahl der Programme für die beabsichtigte Anwendung erfolgt auf Risiko des Kunden.

      16.3 Der Kunde verpflichtet sich, durch angemessene technische und organisatorische Maßnahmen dafür zu sorgen, dass die bestimmungsgemäße Nutzung von Software sichergestellt ist.

      16.4 Für die Maßnahmen zur IT-Sicherheit ist der Kunde verantwortlich.

      16.5 Der Kunde schafft alle Voraussetzungen, die zu einer ordnungsgemäßen Durchführung der vertraglich vereinbarten Leistung der CxIT GmbH erforderlich sind. Sollkonzepte, Organisationskonzepte und Vorschläge sowie Software sind unverzüglich nach der Lieferung oder der Erstellung beim Kunden förmlich abzunehmen. Nutzt der Kunde die ihm übergebenen Produkte oder sind vier Wochen nach Übergabe der vereinbarten Leistungen, sowie Hard- und Software verstrichen, ohne dass Mängel mitgeteilt wurden, so gilt die Abnahme als erfolgt.

      16.6 Der Kunde hat die CxIT GmbH bei der Installation zu unterstützen und die zum Schutz von Person und Sachen notwendigen Maßnahmen zu treffen. Soweit erforderlich, hat der Kunde CxIT GmbH über solche Sicherheitsmaßnahmen zu informieren und zu instruieren. Der Kunde ist verpflichtet, vor Beginn der Installation eine Datensicherung nach den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Datenverarbeitung durchzuführen. Verzögert sich die Installation aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, ist er verpflichtet der CxIT GmbH die durch die Wartezeiten entstandenen Personalkosten sowie zusätzlich angefallene Spesen zu ersetzen. Die vereinbarte Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Betriebsbereitschaft der Anlage schriftlich angezeigt wurde und die Anlage zur Abnahme durch den Kunden bereitsteht.

      16.7 Der Kunde verpflichtet sich, während der Vertragsdauer alle durch CxIT GmbH auszuführenden Arbeiten an der Anlage (z. B. Systemerweiterungen) nur durch CxIT GmbH ausführen zu lassen.

      16.8 Zur Absicherung des zu wartenden IT-Inventars des Kunden gegen alle vom Kunden nicht zu vertretenden Schäden (insbesondere infolge von Blitzeinschlag, Feuer, Störungen im Leitungsnetz oder Diebstahl) verpflichtet sich der Kunde, bei Vertragsbeginn eines Vertrages mit CxIT GmbH eine Elektronikversicherung abzuschließen. Er hat der CxIT GmbH auf Verlangen den Abschluss dieser Versicherung durch Vorlage des entsprechenden Versicherungsscheins nachzuweisen.

      16.9 Der Kunde verpflichtet sich, das zu wartende System an das aktuelle Wartungssystem der CxIT GmbH anzuschließen. Damit werden über die öffentlichen Netze (z.B. der Deutschen Telekom AG) Diagnose- und Störungsdaten an die CxIT GmbH übermittelt, so dass eine Fernwartung möglich ist. Bei Beendigung dieses Vertrages werden der Anschluss an die Fernwartung und die entsprechenden Einrichtungen in den Geräten bzw. im System des Kunden stillgelegt.

      § 17 Abnahme

      17.1 Mit der Anzeige der Betriebsbereitschaft wird der Unternehmer als Kunde innerhalb von 2 Wochen die Abnahmeprüfung vornehmen und die Anlage auf ihre Funktionsfähigkeit prüfen. Fehlt es an einer ausdrücklichen Abnahmeerklärung, so gilt die Anlage spätestens 2 Wochen nach Anzeige der Betriebsbereitschaft als abgenommen, soweit zwischenzeitlich keine berechtigte Mängelrüge erfolgt ist.

      § 18 Datenschutz, Referenzliste

      18.1 Die CxIT GmbH ist berechtigt, die für die Vertragsabwicklung erforderlichen Daten des Kunden nach den jeweils geltenden Bestimmungen des Datenschutzes zum vorübergehenden Gebrauch zu speichern und gegebenenfalls an verbundene Unternehmen weiterzugeben.

      18.2 Die CxIT GmbH ist berechtigt, die Firmennamen von Kunden in einer Referenzliste zu nennen, die von der CxIT GmbH zu Verkaufs- und Werbezwecken verwendet wird.

      § 19 Abwerbung von Mitarbeitern

      19.1 Während oder nach der Vertragsdurchführung verpflichten sich die Vertragspartner gegenseitig, keine jetzigen oder ehemaligen Mitarbeiter selbst oder über Dritte abzuwerben. Bei Zuwiderhandlungen behält sich die CxIT GmbH vor, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

      § 20 Vertragslaufzeit, Kündigung

      20.1 Die Vertragslaufzeit wird in den jeweiligen Verträgen gesondert geregelt, gelten jedoch vorbehaltlich der vertraglichen Regelung unbefristet.

      20.2 Wurde im Vertrag keine ausdrückliche Kündigungsfrist vereinbart, so gilt eine Frist zur Kündigung von drei Monaten zum Jahresende.

      § 21 Mängelrüge, Gewährleistung

      21.1 Der Kunde hat die Ware und die Dienstleistung sofort nach Empfang zu überprüfen. Offensichtliche Mängel müssen uns schriftlich unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen mitgeteilt werden. Bei nicht rechtzeitiger Mängelrüge gilt die Lieferung als genehmigt. Bei berechtigter Mängelrüge, wenn es sich nicht um das Fehlen zugesicherter Eigenschaften handelt, können wir nach unserer Wahl unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungsansprüche des Kunden Ersatz liefern, nachbessern, oder nach Rücknahme der Ware und der Dienstleistung den Kaufpreis erstatten. Schlägt die Ersatzlieferung oder die Nachbesserung nach angemessener Frist fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Kaufpreises verlangen, Für Schadensersatz aus Vertragsverletzungen oder Verschulden bei Vertragsabschluss haften wir nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Unsere Gewährleistungspflicht erstreckt sich nicht auf Schäden an Verschleißteilen, wie z. B. Druckköpfen, Farbbändern, Tintenpatronen, Tonermaterialien etc. Durch etwa seitens des Kunden oder Dritter unsachgemäß ohne unsere vorherige Genehmigung vorgenommener Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten, durch unsachgemäße Benutzung, Lagerung und Öffnen der Geräte wird die Haftung für die daraus entstehenden Folgen aufgehoben. Werden vom Kunden der Dritten Veränderungen an den gelieferten Anlagen oder an der gelieferten Software vorgenommen, erlischt der Gewährleistungsanspruch, es sei denn, der Kunde weist nach, dass der Mangel nicht auf die Veränderungen zurückzuführen ist. Für wesentliche Fremderzeugnisse treten wir unsere Haftungsansprüche gegen den Lieferer des Fremderzeugnisses an den Kunden ab. Dieser ist verpflichtet, zunächst den von uns zu benennenden Lieferer des mangelhaften Fremderzeugnisses haftbar zu machen. Unsere eigene Haftung greift erst nach Erfolglosigkeit zumutbarer gerichtlicher Inanspruchnahme des von uns zu benennenden Lieferers des Fremderzeugnisses ein. Hat der Kunde mit Erlaubnis von uns an überlassene technische Einrichtungen Fremdprodukte angeschlossen, übernehmen wir keine Gewährleistung für den einwandfreien Betrieb der technischen Einrichtungen. Der Kunde hat die Instandhaltung der Fremdprodukte sicherzustellen. Beeinträchtigen diese die Funktion der überlassenen technischen Einrichtungen oder darüber hinaus andere technische Einrichtungen von uns, sind wir berechtigt, die Fremdprodukte auf Kosten des Kunden abzuschalten. Die Gewährleistungsrechte stehen dem Kunden uns gegenüber in Länge der gesetzlichen Gewährleistungspflicht von 2 Jahren, wenn nicht anders vermerkt, ab Abnahme der jeweiligen Leistung zu. Diese Gewährleistungsfrist bezieht sich, wenn nicht anders vereinbart, ausschließlich auf Hardware und deren hardware-technische Installation. Für Softwareinstallationen, Grafiken, Programmierarbeiten und ähnliche Dienstleistungen ist eine Nachbesserung gegenüber Unternehmern als Kunden nach Abnahme erneut kostenpflichtig.

      § 22 Haftung

      22.1 Die CxIT GmbH haftet nicht für Schäden, die infolge nicht gespeicherten Daten entstanden sind, die infolge eines Stromausfalls entstanden sind, die infolge eines Virenbefalls/Trojaner entstanden sind, die infolge eines Software- oder Betriebssystemfehlers entstanden sind, die infolge fehlerhaften Servicepacks oder Hotfixes entstanden sind, die infolge höherer Gewalt entstanden sind.

      22.2 Für alle anderen Fragen der Haftung geltend die gesetzlichen Bestimmungen.

      § 23 Wirksamkeit, Gerichtsstand

      23.1 Diese AGB unterliegen, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts sowie des internationalen Privatrechts, dem Gesetz der Bundesrepublik Deutschland und werden nach diesem ausgelegt. Als Gerichtsstand gilt, soweit eine vertragliche Gerichtsstandvereinbarung zulässig ist, Darmstadt als vereinbart.

      23.2 Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland und Ausland können sich, unabhängig von der konkreten Rechtswahl, stets auch auf das zwingende Verbraucherschutzrecht des Staates berufen, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.

      23.3 Alle Änderungen oder Ergänzungen zu diesem Vertrag bedürfen zu Ihrer Gültigkeit der Schriftform. Dies gilt auch für das Schriftformerfordernis an sich.

      23.4 Soweit einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sind, wird die Wirksamkeit des Vertrages sowie der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.

      23.5 Die Europäische Kommission stellt unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit. Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kauf oder Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist.

      23.6 CxIT GmbH informiert alle Verbraucher hiermit, dass es nach dem Gesetz über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen (VSBG) nicht bereit oder verpflichtet ist an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen noch an einem solchen gegenwärtig teilnimmt.

      Rechtliches

      Datenschutzerklärung

      Der Schutz Ihrer Privatsphäre liegt uns am Herzen. Die CxIT GmbH nimmt den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst und hält sich strikt an die Regeln der Datenschutzgesetze. Personenbezogene Daten werden auf dieser Website nur im technisch notwendigen Umfang erhoben; eine Reichweitenmessung (Google Analytics) erfolgt ausschließlich mit Ihrer Einwilligung. Erhobene Daten werden nicht verkauft und nicht an Dritte weitergegeben – abgesehen von den unten genannten Dienstleistern, die wir zum Betrieb der Website einsetzen.

      Verantwortlicher

      CxIT GmbH
      Darmstädter Straße 63
      64625 Bensheim
      Telefon: +49 (6151) 35273-0
      E-Mail: info@cxit.de

      Datenschutzbeauftragter

      Bei Fragen zum Datenschutz erreichen Sie unseren Datenschutzbeauftragten unter dsb@cxit.de.

      Server-Log-Dateien

      Beim Aufruf dieser Website erhebt und speichert unser Server automatisch Informationen, die Ihr Browser übermittelt: Browsertyp/-version, verwendetes Betriebssystem, Referrer-URL, Hostname des zugreifenden Rechners (IP-Adresse) sowie Uhrzeit der Serveranfrage. Diese Daten sind für uns nicht einer bestimmten Person zuordenbar und werden nicht mit anderen Datenquellen zusammengeführt. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse am sicheren und stabilen Betrieb der Website). Die Server-Logdateien werden nach 30 Tagen automatisch gelöscht; IP-Adressen werden dabei bereits anonymisiert gespeichert (die letzten Stellen der IP-Adresse werden unkenntlich gemacht).

      Hosting

      Diese Website wird bei der Hetzner Online GmbH, Industriestr. 25, 91710 Gunzenhausen, gehostet (Managed Webhosting). Der Anbieter verarbeitet Besucherdaten (insbesondere IP-Adressen und Server-Logdateien) in unserem Auftrag. Mit dem Anbieter besteht ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse an einer sicheren, effizienten und zuverlässigen Bereitstellung der Website).

      Kontaktaufnahme per E-Mail oder Telefon

      Wenn Sie uns per E-Mail oder telefonisch kontaktieren (auch über die E-Mail-Links auf dieser Website, die Ihr Mailprogramm öffnen), verarbeiten wir Ihre Angaben (z. B. Name, E-Mail-Adresse, Telefonnummer und den Inhalt Ihrer Anfrage) ausschließlich zur Bearbeitung Ihres Anliegens sowie für den Fall von Anschlussfragen. Diese Website selbst bietet kein Kontaktformular; die Übermittlung erfolgt über Ihr eigenes E-Mail-Programm bzw. Ihren Telefonanbieter. Wir löschen die Daten, sobald sie für den Zweck nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (vorvertragliche Maßnahmen) bzw. lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse an der Beantwortung von Anfragen). Diese Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter.

      Google Fonts (lokal eingebunden)

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      IT-News (externe Inhalte)

      Auf der Seite „IT-News" laden wir aktuelle Meldungen von externen Nachrichtenquellen (u. a. heise Security, BSI, Microsoft Security Blog, Golem) über den Dienst rss2json.com nach. Beim Aufruf dieser Unterseite wird dabei eine Verbindung von Ihrem Browser zu rss2json.com aufgebaut, wodurch Ihre IP-Adresse an diesen Anbieter übermittelt werden kann. Die zu den Meldungen gehörenden Vorschaubilder werden direkt von den Servern der jeweiligen Quellen geladen, sodass Ihre IP-Adresse dabei auch an diese Anbieter übertragen werden kann. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse an der Darstellung aktueller Branchenmeldungen). Weitere Informationen erhalten Sie in den Datenschutzerklärungen der Anbieter.

      Fernwartungssoftware

      Für Fernwartungssitzungen bieten wir Ihnen Kundenmodule der Anbieter PC Visit und NinjaOne zum Download bzw. zur direkten Verbindung an. Diese werden nur aktiv, wenn Sie sie selbst herunterladen bzw. starten, und dienen ausschließlich der technischen Unterstützung nach Ihrer Anfrage.

      Cookies und lokale Speicherung

      Für die Begrüßungsanimation auf der Startseite wird eine rein technische, sitzungsbezogene Speicherung (sessionStorage) in Ihrem Browser verwendet, die keine personenbezogenen Daten enthält und automatisch gelöscht wird, sobald Sie den Browser-Tab schließen. Ihre Cookie-Auswahl (Zustimmung oder Ablehnung der Statistik) speichern wir als technisch notwendigen Eintrag (localStorage, Schlüssel „cxit_cookie_consent“) in Ihrem Browser, damit der Cookie-Banner nicht bei jedem Besuch erneut erscheint. Rechtsgrundlage ist § 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Darüber hinaus setzen wir – nur mit Ihrer vorherigen Einwilligung – Google Analytics ein (siehe folgender Abschnitt).

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